Quelle: https://www.tonkuenstlerverband.de/was-wir-tun/aktuelles/42/sachstand-umsatzsteuer-musikunterricht
Der „Deutsche Tonkünstler Verband“ positioniert sich gegen die Verteuerung von Musikunterricht. Helfen Sie mit! Aktivieren Sie Ihre Abgeordneten vor Ort. Ab September 2024 wird im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 beraten, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Hier soll in der Begründung der Gesetzesnovelle die Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Instrumental- und Vokalunterricht neu geregelt werden. Mit unserem Vorstoß wollen wir die USt-Befreiung für qualifizierten Unterricht erhalten.
Die zusätzliche Belastung mit Umsatzsteuer würde den Unterricht erheblich verteuern!
Aktivierung der Abgeordneten vor Ort:
Um auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmen zu können und zu verhindern, dass es dem örtlichen Finanzamt erlaubt, über die Umsatzsteuerbefreiung zu entscheiden, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer/Ihrem örtlichen Bundestagsabgeordneten Kontakt aufzunehmen und folgende Forderungen in einem persönlichen Brief / einer persönlichen Mail darzulegen:
- Wir wollen, dass der Unterricht an privaten Musikschulen bzw. Musikinstituten, einschließlich der Leistungen der eingesetzten Lehrkräfte -gleichgültig ob beschäftigt oder selbständig tätig- weiterhin auf der Grundlage einer Bescheinigung der Landesbehörde umsatzsteuerbefreit bleibt.
- Diese Bescheinigung muss durch die zuständige Landesbehörde der Länder als fachlich kompetenter Stelle ausgestellt werden.
- Elementare Musikpädagogik, Instrumental- und Gesangsunterricht darf nicht als bloße Freizeitgestaltung beurteilt werden.
- Sicher zu stellen ist, dass die Leistungen von Privatmusikpädagig:innen, die sich auf Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Berufsvorbereitung, Fortbildung oder Umschulung beziehen, steuerfrei bleiben.
- Eine Verteuerung des Instrumental- und Vokalunterrichts um 19% USt. würde zu einer erheblichen Mehrbelastung der Schüler:innen und ihrer Eltern führen und unausweichlich zahlreiche Abmeldungen zur Folge haben.
- Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der elementaren Musikpädagogik in Form der musikalischen Früherziehung. Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments. Die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments oder der Stimme ist Voraussetzung für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.
- Wir leiden jetzt schon unter einem Rückgang der Bewerber:innen für musikpädagogische Studiengänge. Dieser Tendenz würde mit einer Verteuerung von Instrumental- und Vokalunterricht durch die USt. Vorschub geleistet.
- Damit entstünde langfristig großer Schaden für die kulturelle Bildung, die für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe von immens großer Bedeutung ist.
Wir hoffen sehr, dass zahlreiche Mitglieder des Bundestages durch Ihre Schreiben und Ihre Gespräche aufgeweckt werden.
Wahlkreissuche des Bundestages
unter: www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/ finden Sie ihre Abgeordneten.
Hier finden Sie eine Online-Petition:https://www.openpetition.de/petition/online/qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben